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Urne zu Hause aufbewahren: Ist das in Deutschland erlaubt? (2025)
Die Frage, ob man eine Urne zu Hause aufbewahren darf, beschäftigt viele Menschen in ihrer Trauerphase. Der Wunsch, einen geliebten Menschen auch nach dessen Tod in der Nähe zu wissen, ist zutiefst menschlich und verständlich. Doch während in vielen Ländern die private Aufbewahrung einer Urne erlaubt ist, gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet: Die Asche Verstorbener muss auf einem Friedhof oder an einem genehmigten Bestattungsort beigesetzt werden.
Dennoch gibt es legale Wege, wie Sie die Urne eines Angehörigen vorübergehend oder dauerhaft zu Hause aufbewahren können – über den Umweg der Schweiz. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur rechtlichen Situation, zu den Möglichkeiten und zum Ablauf, wenn Sie eine Urne zu Hause behalten möchten.
Urne zu Hause behalten – ist das in Deutschland möglich?
Nicht wenige Angehörige wünschen sich, nach der Einäscherung des Verstorbenen die Urne mit dessen Asche zu Hause aufbewahren zu können. Das stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Anders in der Schweiz. Dort kann jeder über die Urnenasche frei verfügen.
Im Nachbarland kann die Urne für eine Zeit der persönlichen Abschiednahme, die zeitlich nicht befristet ist, mit nach Hause genommen werden. Später können die Angehörigen die Asche auf einer Almwiese oder am Waldrand in den Schweizer Bergen beisetzen lassen.
Für Deutsche, die wie die Schweizer freier über die Urnenasche verfügen möchten, bleibt nach aktueller deutscher Rechtslage also nur der Weg über die Schweiz. Dort sitzt ein Schweizer Unternehmen mit der Offerte "Urne nach Schweizer Recht". Das Schweizer Unternehmen reserviert der Asche einen Grabplatz in der Schweiz.
Hinweis: Im Falle der Übergabe der Urne an Angehörige in der Schweiz ist es eine Ordnungswidrigkeit, diese nach Deutschland einzuführen.
Warum wünschen sich Menschen die Urne zu Hause?
Vielen Menschen erleichtert die Urne in den eigenen vier Wänden die Trauerarbeit erheblich. Sie möchten die Urne daher lieber an einem persönlicheren Ort wissen und sich die letzte Ruhestätte für den verstorbenen Angehörigen nicht vorschreiben lassen. Mit der Urne zu Hause verbinden Angehörige oft das tröstliche Gefühl, dass der wertvolle Mensch immer noch nah ist – und das nicht nur in unseren Gedanken und Erinnerungen.
Für viele ist der Gang zum Friedhof mit negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit verbunden. Sie wollen nicht mehr auf einen normalen deutschen Friedhof. Viele brauchen die unmittelbare Nähe der Urne mit der Asche des geliebten verstorbenen Menschen, um leichter Abschied nehmen zu können. Es fällt diesen Menschen nach der Abschiednahme nicht mehr so schwer, die Asche beispielsweise in einem Begräbniswald zu bestatten.
Nicht zuletzt wünschen sich viele Menschen, die sich mit dem bevorstehenden Ableben konfrontiert sehen, in einer Urne zu Hause weiterhin für die Hinterbliebenen "da sein" zu können. Sie finden Trost in der Vorstellung, ihnen immer noch ganz nah zu sein und nicht auf einem anonymen Friedhof die letzte Ruhe finden zu müssen.
Ablauf: Urne zu Hause behalten über die Schweiz
Wenn Sie die Urne eines Angehörigen zu Hause aufbewahren möchten, läuft der Prozess über die Schweiz in folgenden Schritten ab:
1. Einäscherung in Deutschland
Nach dem Todesfall erfolgt zunächst die Einäscherung in einem deutschen Krematorium. Die Urne mit der Asche wird anschließend nicht direkt an Sie übergeben, sondern in die Schweiz überführt.
2. Überführung in die Schweiz
Die Urne wird an ein Schweizer Partnerunternehmen übergeben. Dort wird ein Grabplatz in der Schweiz für die Asche reserviert – dies ist die rechtliche Grundlage, die es ermöglicht, dass Sie die Urne erhalten können.
3. Übergabe der Urne an die Angehörigen
In der Schweiz wird Ihnen die Urne persönlich übergeben. Sie können diese dann mit nach Hause nehmen – zunächst in der Schweiz. Nach Schweizer Recht dürfen Sie die Urne zeitlich unbegrenzt zu Hause aufbewahren.
4. Spätere Beisetzung (optional)
Wenn Sie sich später dazu entscheiden, können Sie die Asche in der Schweiz auf einer Almwiese, am Waldrand oder an einem anderen genehmigten Ort beisetzen lassen. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht.
Wichtig: Die Einfuhr der Urne nach Deutschland bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu allen rechtlichen Aspekten und Möglichkeiten.
Häufige Fragen zur Urne zu Hause
Ist es in Deutschland erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren?
Nein, in Deutschland gilt der Friedhofszwang. Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der legale Weg führt über die Schweiz, wo die Urne nach Schweizer Recht übergeben werden kann.
Was kostet es, eine Urne über die Schweiz zu erhalten?
Die Kosten variieren je nach gewünschtem Service und Urnenmodell. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie lange darf ich die Urne zu Hause aufbewahren?
Nach Schweizer Recht gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Aufbewahrung einer Urne zu Hause. Sie können die Urne so lange bei sich behalten, wie Sie möchten.
Muss die Asche später in der Schweiz beigesetzt werden?
Wenn Sie die Urne über die Schweiz erhalten haben, ist dort ein Grabplatz reserviert. Eine spätere Beisetzung in der Schweiz ist möglich, aber nicht zwingend zeitlich festgelegt. Sie entscheiden selbst, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist.
Was passiert, wenn ich die Urne nach Deutschland bringe?
Die Einfuhr einer Urne nach Deutschland ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wir empfehlen, sich vorab rechtlich beraten zu lassen und alle Konsequenzen zu bedenken.
Welche Alternativen gibt es zur Urne zu Hause?
Wenn Sie dem Verstorbenen nahe sein möchten, gibt es auch andere Möglichkeiten: Asche-Anhänger oder Schmuck-Kristalle ermöglichen es, einen kleinen Teil der Asche bei sich zu tragen. Auch eine Waldbestattung oder Seebestattung bietet eine naturnahe Alternative zum klassischen Friedhof.
Kann ich die Urne auch in anderen Ländern zu Hause aufbewahren?
Ja, in vielen Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Österreich (teilweise) oder den USA ist die private Aufbewahrung von Urnen erlaubt. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
Wie wird die Urne übergeben?
Die Übergabe erfolgt i.d.R. persönlich in der Schweiz durch Partnerunternehmen. Sie erhalten die Urne in einem würdevollen Rahmen und können diese anschließend mit nach Hause nehmen.
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