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Todesfall Checkliste - Was tun im Todesfall?

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Die Nachricht, dass ein geliebter Mensch verstorben ist, lässt die Angehörigen fühlen, als ob Ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen worden ist. Wenn Schmerz und Trauer überwiegen, fallen klare Gedanken verständlicherweise schwer. Und doch gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Ratschläge geben, was im Trauerfall zu beachten ist.

 

Der Todesfall: Was "Sie"
sofort tun müssen!

  1. Arzt rufen
    Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben? Dann rufen Sie einen Arzt.
  2. Totenschein ausstellen lassen
    Nur Ärzte dürfen einen Totenschein
    ausstellen. Achtung: Der Totenschein darf höchstens EUR 76,56 kosten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die
    Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sehr nahe.
  3. Wichtige Unterlagen zusammenstellen
    Auch wenn's schwer fällt. Stellen Sie Wichtige Unterlagen zusammen: Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde. Bei verwittweten Personen die Sterbeurkunde sowie den Totenschein des bereits verstorbenen Partners. Suchen Sie nach einem Testament, einer Verfügung für den Todesfall oder anderen schriftlich niedergelegten Willenserklärungen für das Lebensende.
  4. Freunde und weitere Angehörige informieren
    Bleiben Sie nicht alleine mit Ihrer Trauer. Geben Sie Bescheid und suchen Sie Beistand bei Freunden und weiteren Angegörigen.
  5. Arbeitgeber und Versicherungen benachrichtigen
    Melden Sie den Sterbefall bei Arbeitgeber und ggfs. beim Berufsverband. Informieren sie Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung.

Bestatter suchen

Beauftragen Sie zügig ein Bestattungsinstitut mit der weiteren Organisation. Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten ein Institut mit seiner Bestattung beauftragt, ist jenes zu verständigen. Ansonsten finden Sie auf www.bestatter-preisvergleich.de eine Vielzahl von geeigneten Anbietern.

Entscheiden Sie sich für eine Bestattungsform unter Berücksichtigung der Wünsche des Verstorbenen.

  • Traditionelle Erdbestattung.
    Dies ist i.d.R. die aufwändigste und dem zufolge teuerste Form einer Bestattung. Insbesondere der Erdbestattungssarg, die städtischen Grabnutzungsgebühren sowie die Grabgestaltung mit einem entsprechenden Grabstein schlagen sich in den Kosten nieder.
  • Klassische Feuerbestattung ( Beisetzung auf einem Friedhof ).
    Eine Feuerbestattung ist i.d.R. günstiger als eine Erdbestattung, da der Verbrennungssarg einfacher gestaltet und aus günstigeren Hölzern gefertigt ist. Auch die Kosten für Grabnutzung und den Steinmetz sind - bedingt durch die kleineren Abmessungen eines Urnengrabes - reduziert. Eine Feuerbestattung
    erfordert in jedem Fall eine Verfügung des Verstorbenen oder eine Willenserklärung des nächsten
    Angehörigen. Die Urne kann alternativ zum Friedhofsgrab in folgenden Formen beigesetzt werden:
  • Waldbestattung
  • Seebestattung
  • Luftbestattung
  • Diamantbestattung
  • Weltraumbestattung

Bestatter auswählen.

Holen Sie möglichst frühzeitig Bestattungsangebote ein. Bestatter-Preisvergleich.de unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Bestatters. Sie haben drei Möglichkeiten ein passendes Bestattungsangebot zu finden:

  1. Sie durchsuchen unseren Bestand von günstigen Bestattungen und können bei Interesse sofort Kontakt mit dem entsprechenden Bestatter aufnehmen.
  2. Sollten noch keine passenden Angebote vorhanden sein, können Sie einfach einen Preisvergleich starten.
    Über den Preisvergleich werden qualifizierte Bestatter informiert, die
    Ihrerseits ein gutes Angebot unterbreiten können. Ein
    passende Angebot wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
  3. Teilnehmende Bestatter können Ihnen auch telefonisch Angebote
    unterbreiten, sofern Sie dies wünschen.
  4. Sie suchen in unserem Bestatterverzeichnis nach einem passenden Bestatter Ihrer Wahl und treten mit ihm in Kontakt.

Was teilnehmende Bestatter für Sie tun können!

  • Überführung des/der verstorbenen veranlassen
  • Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Hilfe beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes im Fall von Erd- oder Feuerbestattung
  • Terminvereinbarung mit Stadt und/oder Kirchengemeinde für die Trauerfeier/Beerdigung
  • Organisation von Orgelspiel oder sonstiger musikalischer Untermalung der Trauerfeierlichkeiten
  • Pfarrer oder Trauerredner anfragen
  • Bestellen von Dekoration für Kirche und Kapelle, Kerzenbeleuchtung, Sarggebinde, Kränzen und Handsträußen
  • Formulierungen für Traueranzeigen (Familienanzeige, Nachruf) vorschlagen und bei der regionalen oder überregionalen Presse in Auftrag geben
  • Gemeinsam mit Ihnen Anschriften für Trauerbriefe zusammenstellen und Trauerpost versenden
  • ggfs. Räumlichkeiten in Restaurant oder Gaststätte für den sich an die Beerdigung anschließenden "Trauerkaffee" reservieren
  • Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse, Lebensversicherung, Sterbekasse
  • Überbrückungsgeld, also die dreimonatige Rentenfortzahlung wird jetzt unter dem Begriff Sterbevierteljahr geführt, beantragen. Es ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist.
  • Abmelden der Rente bei der Rentenversicherungsanstalt

Auch wichtig: Nach der Bestattung

  • Prüfen Sie, ob finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkassen, Firmen oder Behörden bestehen und machen Sie diese geltend. Beim Amtsgericht beantragen Sie einen Erbschein und lassen das Testament eröffnen. Hierbei kann Ihnen ein Notar hilfreich zur Seite stehen. Idealerweise sollten Sie Hilfe von einem Notar oder einem auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
  • Wohnung, Versicherungs- und sonstige laufenden Verträge, Abonnements, Telefon, Internet, Strom, Energie usw. kündigen. Bank informieren.
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Als hinterbliebener Partner müssen Sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversichrungsanstalt anmelden.
  • Grabpflege. Ungefähr sechs Wochen nach der Bestattung wird das Grab von Kränzen und Gestecken geräumt. Sofern Sie dies wünschen, können Sie jetzt die Grabpflege organisieren.
  • Grabstein & Grabeinfassung. Nach zwei bis vier Wochen kann der Steinmetz mit dem Grabmal und der Einfassung beauftragt werden. Tipp: Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, kann eine sog. "Grabplatte" eine preiswerte Alternative zum klassischen Grabstein darstellen. Eine Grabplatte ist ein liegender Grabstein, ist kleiner und kommt ohne Fundament oder Einfassung aus. Eine Grabplatte kann in Apsprache mit der Friedhofsverwaltung sogar selber verlegt werden.

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