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Arimathia Bestattungen Werner Heß

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Firmenname: 
Arimathia Bestattungen Werner Heß
Ansprechpartner/Verantwortlicher: 
Werner Heß
Postleitzahl: 
22049
Stadt: 
Hamburg
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Unternehmensbeschreibung

Der Tod eines Angehörigen ist eine emotionale Ausnahmesituation, in der die Hinterbliebenen kompetente Beratung und vielfältige Hilfe benötigen. Doch auch wenn Sie sich Gedanken über das Thema Bestattungsvorsorge machen, ist eine Beratung durch einen erfahrenen Bestatter wichtig. Gestatten Sie bitte, daß ich mich Ihnen vorstelle: Mein Name ist Werner Heß. Ich wurde 1960 in Hamburg geboren und bin nach vielen Jahren in der hamburgischen Verwaltung seit Januar 1994 Bestatter von Beruf, seit dem 1. Oktober 2008 selbständig. Meinen Markennamen „Arimathia“ habe ich im Gedenken an den Schutzpatron der Bestatter, Joseph von Arimathia, gewählt. Mein Service heißt Betreuung rundum, und deshalb bin ich in allen Belangen Ihr Ansprechpartner: Ich berate Sie, organisiere die Bestattung, gestalte die Trauerdrucksachen und Zeitungsanzeigen, erledige die Formalitäten, begleite Sie ggf. beim Aussuchen einer Grabstätte und führe die Trauerfeier und Beisetzung aus. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mich an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr unter meiner Rufnummer 0 40 / 6 93 14 81 erreichen und auch nach der Beisetzung stehe ich Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite. Beratung heißt für mich, Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten zu erläutern und mit meiner langjährigen Erfahrung bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Dem Aussuchen meiner Waren und Leistungen geht eine Information über die voraussichtlich anfallenden Gebühren voran, weil deren Höhe für Ihre Entscheidungen relevant ist. Für ein ausführliches und vertrauensvolles Beratungsgespräch nehme ich mir viel Zeit und Sie sollten es auch tun. Beratungsgespräche können bei Ihnen zu Hause oder nach telefonischer Terminvereinbarung in meinem Büro stattfinden. Bitte vereinbaren Sie unter meiner Rufnummer 0 40 / 6 93 14 81 einen Termin. Hausbesuche mache ich auch abends und an Wochenenden und Feiertagen in Hamburg und den angrenzenden Umlandgemeinden ohne Aufpreis, an weiter entfernten Orten gegen Kostenerstattung.  Aus meiner langjährigen Erfahrung wußte ich, wie wichtig es für die Angehörigen ist, von einem Menschen betreut zu werden und daß dieser sich Zeit für sie und ihre Anliegen nimmt. Es heißt zwar immer „Zeit ist Geld“, doch die Hilfe von Mensch zu Mensch und guter Service muß nicht teuer sein. Mein Ziel, würdevolle Bestattungen mit umfangreichen persönlichen Service zu günstigen Preisen anzubieten, habe ich allein durch die Vermeidung unnützer Betriebskosten erreicht. Zwei Beispiele seien hier genannt. In vertrauter Umgebung fühlt man sich am wohlsten und so wünschen die meisten Menschen, daß der Bestatter zu ihnen nach Hause kommt. Hausbesuche erlauben mir, ohne teures Filialnetz für Menschen in ganz Hamburg und dem Umland tätig zu werden. Aufgrund der vielen Hausbesuche kann ich auf repräsentative Geschäftsräume verzichten und da ich es fast nie erlebt habe, daß Angehörige einen Sarg und Sterbewäsche in natura aussuchen wollten, verzichte ich auf eine teure Sargausstellung.   Ich mag keine Angebote „ab . . . €“, bei denen man nicht weiß, wieviel man am Ende bezahlen muß und lebe nach dem Motto „ein Mann - ein Wort“. Da die Möglichkeiten der Abschiednahme und Bestattung vielfältig sind, benötige ich für die Erstellung eines auf Ihre Vorstellungen abgestimmten verbindlichen Kostenvoranschlags einige detaillierte Angaben, damit ich den erforderlichen Personalaufwand abschätzen und sofern erforderlich einen überbreiten oder überlangen Sarg einkalkulieren kann. Dies läßt sich am besten am Telefon abklären. Allgemeine Anfragen führen zwangsläufig zu Rückfragen bzw. müssen mit einem Beispiel beantwortet werden, das evtl. nicht zutrifft.  Dieses Internetportal heißt zwar „Bestatter-Preisvergleich“, bitte bedenken Sie aber, daß sich nur die Preise von Waren und Leistungen gleicher Art, Güte und Menge direkt miteinander vergleichen lassen. Manchmal kann das teurere Angebot das preiswertere sein, weil man mehr für sein Geld bekommt. Sie können hier einige Fotos von Aufbahrungen, Blumenschmuck und meinem Leichenwagen sehen. Preise kann ich allerdings nicht nennen, weil der Aufwand einer Überführung und Bestattung unterschiedlich ist. Eine Überführung aus einer Wohnung erfordert mehr Personal als eine Überführung aus einem Krankenhaus mit Pathologiehelfer, wenn nur 10 Menschen an einer Trauerfeier teilnehmen, benötige ich dafür weniger Personal, als wenn beispielsweise 100 Trauergäste erwartet werden, finden Trauerfeiern in einem Abstand von 90 Minuten oder zwei Stunden statt, steht mehr Zeit für den Auf- und Abbau der Dekoration zur Verfügung, als wenn die Trauerfeiern im Stundenrhythmus stattfinden, je kürzer die zur Verfügung stehende Zeit ist, um so mehr Personal wird für den Auf- und Abbau der Dekoration benötigt. Wenn man Ihnen ein Angebot unterbreitet, sollten Sie darauf bestehen, daß Ihnen auch Fotos gemailt werden, damit Sie sehen können, was Ihnen angeboten wird und sich einen ersten Eindruck davon machen können. Seriöse Angebote zeichnen sich dadurch aus, daß Sie sich für die einfachste Variante entscheiden können, ohne den Eindruck zu haben, sich für eine bessere Variante entscheiden zu müssen. Aufgrund des Wegfalls des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Einschnitte ins soziale Netz kommt es immer häufiger vor, daß die Kosten der gewünschten Bestattung nicht aus dem Nachlaß und Leistungen von Versicherungen und Unterstützungskassen bezahlt werden können, die Art der Bestattung richtet sich aber nach dem Wunsch der/des Verstorbenen. In diesem Internetportal gibt es zwar die Möglichkeit, nach Ratenzahlungsangeboten zu fragen, die bessere Alternative könnte aber sein, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten gem. § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu stellen, was auch dann möglich ist, wenn der/die Verstorbene nicht von Sozialleistungen gelebt hat. Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten ist zum einen, daß die Kosten der gewünschten Bestattung nicht aus dem Nachlaß und Leistungen von Versicherungen und Unterstützungskassen bezahlt werden können, zum anderen, daß den Angehörigen das Tragen der Bestattungskosten im Sinne des Gesetzes nicht zugemutet werden kann. Die Zumutbarkeit richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Angehörigen und wird im Einzelfall vom Sozialamt geprüft, wobei jedem Angehörigen ein sogenanntes „Schonvermögen“ zugestanden wird, das er nicht für die Bestattung einsetzen muß. Bei Sozialbestattungen kann zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung gewählt werden. Es werden die Kosten für eine kleine Trauerfeier und einen kleinen Sargschmuck übernommen, die Trauerfeier kann von einem/einer Pastor/in oder Redner/in gehalten werden. Die Bestattung kann auf einem Friedhof eigener Wahl am Sterbeort und teilweise auch in vorhandenen Grabstätten stattfinden. Da die Bewilligung in Hamburg in Form einer Sachleistung erfolgt und das Sozialamt einen Sarg stellt, sollte der Antrag vor der Bestattung gestellt werden. Die Überführung und Beratung durch einen Bestatter kann vor der Antragstellung erfolgen, in Hamburg ist es erforderlich, einen Bestatter zu beauftragen, der sich verpflichtet hat, Sozialbestattungen nach den Bedingungen des Sozialamtes auszuführen. Die entsprechenden Bestatter stehen in einer Liste der zuständigen Behörde, ich gehöre dazu. Die Möglichkeit, beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten zu beantragen, führt dazu, daß Verstorbene nicht aus Geldmangel eingeäschert werden müssen, wenn sie sich eine Erdbestattung gewünscht haben, oder die Bestattung einer Urne fern der Heimat erfolgen muß, weil sie Bestattung dort günstiger ist.   Bestatter können nicht unter Eigentumsvorbehalt liefern, denn der in anderen Bereichen übliche Hinweis, daß die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten bleibt, wäre hier sinnlos. Deshalb weise ich auf die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Sozialamt hin und auf Wunsch auf Finanzierungsangebote der Banken. Ich danke Ihnen, daß Sie sich die Zeit genommen haben, diese Informationen zu lesen und wünsche Ihnen viel Kraft und alles Gute! Mögen Sie in der Zeit des Abschieds und auf Ihrem weiteren Lebensweg viel menschliche Wärme und Zuwendung erfahren.    Ihr   Werner Heß

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