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Wozu braucht man eine Sterbeurkunde?

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Mit der Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen amtlich bescheinigt. Aus dem Inhalt dieses Dokuments ergibt sich der Ort, an dem der Betreffende verstorben ist, dessen letzter Wohnsitz, die Daten seiner Geburt und ein Hinweis darauf, mit wem er bzw. sie verheiratet war. Bei einem Todesfall ist es wichtig, eine gewisse Anzahl von Sterbeurkunden ausfertigen zu lassen; fünf bis zehn Exemplare reichen in der Regel aus. Originale der Sterbeurkunde werden oft von Banken und Versicherungen verlangt, aber auch vom Nachlassgericht, wenn es um die Erstellung eines Erbscheins geht. Für andere Zwecke reicht oft die Vorlage von Kopien aus. Besonders für die Erstellung des Erbscheins, der wiederum wichtig ist als Nachweis der Erbenstellung, ist die Ausstellung einer Sterbeurkunde unabdingbare Voraussetzung. Aus diesem Grund sollte mit der Ausstellung dieses Nachweises nicht allzu lange gewartet werden.

Wie und wo lässt man eine Sterbeurkunde erstellen?

Für das Ausstellen einer Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Betroffene verstorben ist. Vorzulegen sind die Todesbescheinigung (Totenschein) und der Personalausweis des Verstorbenen. Außerdem müssen bei Verstorbenen, die ledig waren, die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Heiratsurkunde vorgewiesen werden. Bei Geschiedenen muss zusätzlich das Scheidungsurteil vorgelegt werden. In den Fällen, in denen die benötigten Dokumente nicht auffindbar oder aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, kann auch beim zuständigen Standesamt eine Abschrift aus dem Familienbuch beantragt werden. Diese ist dann ausreichend für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Für das erste Exemplar einer Sterbeurkunde wird eine Gebühr von zehn Euro verlangt, für jedes weitere fünf Euro. Gebührenfrei werden Exemplare nur für Sozialämter, Rentenversicherungen und Krankenkassen ausgestellt. Gerade im Hinblick auf die Kosten ist es ratsam, bei Ämtern und Vereinigungen nachzufragen, ob immer ein Original vorgelegt werden muss oder ob Kopien der Sterbeurkunde ausreichen. In den meisten Fällen genügt die Vorlage von Kopien.

Können Bestattungsunternehmen bei der Beantragung einer Sterbeurkunde helfen?

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen immer ein schwerer Schock und lässt die Erledigung behördlicher Formalitäten doppelt schwer erscheinen. Deshalb lassen sich viele Angehörige bei diesen Aufgaben von Bestattungsunternehmen helfen, die aufgrund ihrer Spezialisierung und Erfahrung schnell und wirksam mit der erforderlichen Professionalität handeln können. Auch über die juristischen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind Bestattungsunternehmen in der Regel vertraut und können in dieser Hinsicht wertvolle Ratschläge geben.

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