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Was ist eine Umbettung?

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Unter einer Umbettung versteht man die sogenannte Exhumierung eines Toten. Hierbei wird das Grab geöffnet. Die sterblichen Überreste des Menschen werden ihm entnommen und in einem anderen Grab bestattet. Für diesen Vorgang muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. In der Regel soll die Ruhe der Verstorbenen nicht gestört werden. Dies gehört zu unseren ethischen und moralischen Grundsätzen. Deshalb muss zum Einen ein wichtiger Grund für die Exhuminierung eines Verstorbenen vorliegen. Zudem muss die zuständige Friedhofsverwaltung ihre Zustimmung für die Umbettung geben.

Welche Gründe kann es für eine Umbettung geben?

Es kann sich zum Einen um familiäre Gründe handeln. Viele Angehörige möchten das Grab ihres toten Angehörigen regelmäßig besuchen. Müssen die Hinterbliebenen nun an einen weit entfernten Ort umziehen, ist dies nicht mehr möglich. Oftmals ist dann auch niemand mehr da, welcher die Grabpflege übernimmt. Der regelmäßige Besuch am Grab ist für viele Angehörige ein großer Trost. Genauso zwingend ist oftmals ihr Bedürfnis, mit dem Toten am Grab "Zwiesprache" halten zu können. Dies sind wichtige Gründe, welche den Betroffenen nicht vorenthalten werden dürfen. Die Angehörigen müssen aber einen entsprechenden Antrag bei zuständigen Ordnungsamt und der Friedhofsverwaltung einreichen.
Die Gründe für eine Umbettung können aber auch offizieller Natur sein. Die Friedhofsverwaltung kann dies verfügen. Dieser Anordnung muss zwingend Folge geleistet werden. Die Bodenbeschaffenheit vieler Friedhöfe verändert sich im Laufe der Jahre. Wenn dadurch aber der Zersetzungsprozess der Verstorbenen nicht mehr erfolgt oder verzögert wird, muss eine Umbettung vorgenommen werden.

Wer trägt die Kosten einer Umbettung?

Dies kommt auf den jeweiligen Fall an. Wenn die Umbettung von der Friedhofsverwaltung angeordnet wurde, trägt natürlich sie die anfallenden Kosten. Soll der Verstorbene aber auf Wunsch der Angehörigen umgebettet werden, müssen diese auch dafür aufkommen. Hierbei gibt es wieder einige Dinge zu beachten.
Der Verstorbene kann innerhalb des ursprünglichen Friedhofsgeländes umgebettet werden. Viele Angehörige möchten ihre Verstorbenen aus Einzelgräbern in ein Familiengrab umbetten lassen. Hierbei müssen sie nur die jeweilige Gebühr des betreffenden Friedhofes entrichten. Wird der Verstorbene aber an einen anderen Friedhof verlegt, so müssen die Gebühren beider Friedhöfe bezahlt werden. Hinzu kommen noch die Überführungskosten für den Toten zu dem neuen Friedhof. Auch diese Gebühren sind abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Der finanzielle Aufwand kann somit sehr unterschiedlich ausfallen.

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