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Naturbestattungen

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Die von der gesetzlichen Vorgabe des Friedhofszwangs bestimmte Begräbniskultur in Deutschland wird bis heute von zwei, auf Friedhöfen vollzogenen, Bestattungsformen dominiert: Die Erdbestattung und die Urnenbestattung. Zwei weitere Bestattungsformen, die legale Ausnahmen vom Friedhofszwang darstellen, sind die Seebestattung und die Waldbestattung. Seebestattung und Waldbestattung gehören zur Gruppe der immer beliebter werdenden Bestattungsalternativen, die unter dem Oberbegriff „Naturbestattungen“ zusammengefasst werden. Zu dieser Gruppe gehören auch Fels -, Streuwiesen-, Fluss- , Luft- und Weltraumbestattungen.

Naturbestattung als Alternative zur Friedhofsbestattung

Der Begriff „Naturbestattung“ weist auf Begräbnisse außerhalb der regulären Friedhöfe und außerhalb von bebauten Flächen in Feldflur, Wäldern oder Gebirgslandschaften sowie Seegebieten hin. Manchmal ist der berufliche oder emotionale Hintergrund des Verstorbenen bei der Wahl einer Naturbestattung von Bedeutung, wie zum Beispiel bei Seeleuten (Seebestattung) oder Förstern (Waldbestattung). Oft spielen auch die Lebensverhältnisse der Hinterbliebenen, die einen regelmäßigen Grabbesuch auf einen Friedhof ausschließen, eine wichtige Rolle.

Rechtlicher Rahmen

Den Formen der Naturbestattung gemeinsam ist die vorherige Einäscherung des Leichnams. Naturbestattungen sind fast immer Aschenbestattungen mit oder ohne Urne. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, zumeist im Zusammenhang mit althergebrachten Reservatsrechten adliger Familien, werden Erdbegräbnisse in naturnaher Umgebung außerhalb des Friedhofs erlaubt. Die bisher strikte Anwendung des Feuerbestattungsgesetzes von 1934, die lange einer liberaleren Bestattungspraxis entgegenstand, ist mittlerweile in vielen Bundesländern und Kommunen abgemildert worden, so dass Naturbestattungen in Deutschland zunehmend legalisiert worden sind, wenngleich es immer noch erhebliche Einschränkungen gibt.

Wald- beziehungsweise Baumbestattung

Der ursprünglich vor allem bei Förstern übliche Wald- oder Baumbestattung liegt der Gedanke zugrunde, dass die Asche des Verstorbenen von den Bäumen über deren Wurzelwerk aufgenommen wird und so die sterblichen Überreste des Verstorbenen sich materiell mit der Natur des Waldes verbinden. Diese Vorstellung ist zunehmend auch bei Nichtforstleuten populär geworden und hat zur Ausweisung von etlichen „Fried-" oder "Ruhewälder“ genannten Baumarealen für Bestattungszwecke außerhalb der Friedhöfe geführt. Aber auch auf vielen Friedhöfen sind Baumbestattungen möglich. Eine besondere Kennzeichnung der Bestattungstelle durch einen Grabstein oder durch eine andere Gedenkmarkierung ist üblich, aber nicht zwingend.

Seebestattung

Eine lange Tradition hat auch die Seebestattung, bei der heute eine, in der Regel aus rasch auflösbaren Materialien (Salzkristalle, Pappe) hergestellte Urne mit der Totenasche dem Meer übergeben wird. Die Bestattung, bei der meist der Kapitän des die Asche transportierenden Schiffes die Trauerhandlung leitet, findet außerhalb der Dreimeilenzone in besonders ausgewiesenen Seegebieten, in denen weder Schiffsverkehr noch Wassersport oder Fischerei die Totenruhe stören können, statt.

Sonstige Naturbestattungen

Daneben gibt es eine Reihe von Bestattungsformen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, aber in anderen Ländern praktiziert werden dürfen. Dazu zählen das Verstreuen der Totenasche auf Almwiesen oder in Felspalten sowie das Verwehenlassen von einem Fesselballon aus (Luftbestattung). Sehr exklusiv ist das Verbringen einer Kapsel mit wenigen Gramm der Totenasche mittels einer Rakete in den Weltraum oder zum Mond.

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