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Das Bestattungsgesetz

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Bestattungsrecht ist Ländersache

Die Bestattungsgesetze werden in Deutschland von den Bundesländern erlassen, da diese für das Bestattungsrecht zuständig sind. Es gibt zusätzlich noch eine Reihe von Regelungen, die den Religionen beziehungsweise Kirchen vorbehalten bleibt. In diesem Zusammenhang gibt es Staatsverträge mit den einzelnen Religionsgemeinschaften, beispielsweise den evangelischen Landeskirchen, dem Heiligen Stuhl (Katholische Kirche) oder den jüdischen Gemeinden.

Bundesrechtliche Regelungen

Viele bundesrechtliche Regelungen spielen bei Fragen der Bestattung eine Rolle. Sie finden sich zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Beurkundungsgesetz, im Personenstandsgesetz und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen. Auch Vorschriften über Kriegsgräber fallen zum Teil in die Zuständigkeit des Bundes. Einige Aspekte des Friedhofsrechts und Bestattungsrecht werden auch von Bundesgesetzen berührt, wie zum Beispiel notwendige Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten.

Die erste einheitliche Regelung betreffend das Bestattungswesen wurde in Deutschland im Jahr 1934 erlassen. Das (Reichs-)Gesetz über die Feuerbestattung galt als jeweiliges Landesrecht nach dem Krieg und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fort. Inzwischen haben alle Bundesländer jeweils eigene Gesetze zur Feuerbestattung erlassen. Lediglich im Bundesland Bremen gilt das alte Reichsgesetz noch heute.

Bestattungspflicht

Die Pflicht zur Bestattung eines Leichnams ist in allen Ländergesetzen normiert. Träger der Bestattungspflicht sind die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen. Die Bestattungspflicht hat grundsätzlich mit der Erbenstellung nichts zu tun. Sie resultiert vielmehr aus der von alters her anerkannten Pflicht zur Fürsorge über den Leichnam einer Person. Andererseits müssen die Erben für die Kosten der Beerdigung aufkommen - wenn die Angehörigen bereits vorgeleistet haben, müssen die Erben die Kosten also ersetzen. Dies ergibt sich bundeseinheitlich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Einzelne Regelungen der Bestattungsgesetze der Länder

Auch die zulässigen einzelnen Bestattungsarten sind in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Dazu kommen zum Beispiel Vorschriften über die Einhaltung von Fristen zwischen Todeseintritt und Bestattung, Anforderungen an die Beschaffenheit von Friedhöfen, die Vornahme von Einäscherungen und Urnentransporten, aber auch allgemeine Vorgaben über die Gestaltung von Gräbern und die Ausgestaltung von Friedhofsordnungen.

Auch Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Bestattungswesens sind in den Länderbestattungsgesetzen geregelt. Ein wichtiger Regelungsgegenstand des Bestattungsrechts ist auch das Vorgehen bei der Leichenschau, die in jedem Fall zu erfolgen hat - hier gibt es zum Beispiel besondere Mitteilungspflichten für Ärzte, wenn diese bei einer Leichenschau beispielsweise Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod entdecken und deshalb der Verdacht auf eine Straftat naheliegt.

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