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Bestattungsgeld

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Bis zum Jahr 2003 wurde von den gesetzlichen Krankenkassen das so genannte Sterbegeld bzw. Bestattungsgeld gezahlt. Mit dieser Leistung sollten die Aufwendungen ersetzt werden, die im Rahmen einer Bestattung für die Angehörigen entstehen. Im Zuge der Einsparungen im Gesundheitswesen wurde das Bestattungsgeld jedoch abgeschafft. Es liegt jetzt an jedem selbst, eine entsprechende private Versicherung abzuschließen. Allerdings gibt es auch für Angehörige die Möglichkeit - und zwar durch die Rentenversicherung oder den Arbeitgeber - in diesem Fall finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Leistungen aus der Rentenversicherung

Die am häufigsten genutzte Möglichkeit für hinterbliebene Ehegatten, die Kosten für eine Beerdigung auszugleichen, sind Leistungen aus der Rentenversicherung, die unter der Bezeichnung "Sterbevierteljahr" oder "Dreimonatsrente" bekannt sind. Das bedeutet, dass der oder die Hinterbliebene für drei Monate die Rente des Verstorbenen weiter ausbezahlt bekommt - jedoch nur als Vorschuss auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente, die bei der Rentenversicherung (Knappschaft, BfA oder LVA) beantragt werden muss. Waisenrenten für Kinder, die darauf einen Anspruch haben, werden allerdings nach dem Tod der Mutter bzw. Vater nicht weiterbezahlt.

Leistungen aus einer Unfallversicherung

Eine andere denkbare Einnahmequelle, die zur Finanzierung einer Bestattung herangezogen werden kann, sind Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung. Diese werden dann ausgezahlt, wenn der Tod in Zusammenhang mit der Arbeit eingetreten ist - sei es am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zum Arbeitsplatz. Ansprüche auf Sterbegeld können auch aus einer privaten Unfallversicherung entstehen. In jedem Todesfall sollte deshalb sorgsam erkundet werden, welche Versicherungen der Verstorbene zu Lebzeiten abgeschlossen hatte.

Leistungen des Arbeitgebers

Auch der Arbeitgeber selbst kann in Betracht kommen, wenn es um die Auszahlung eines Sterbegelds geht. In vielen Fällen wird vom Arbeitgeber eines verstorbenen Beschäftigten an die Hinterbliebenen ein Bestattungsgeld ausgezahlt. Sehr häufig wird diese Leistung bei Angestellten im öffentlichen Dienst gewährt. Deshalb ist es ratsam, dass sich die Angehörigen auch beim Arbeitgeber des Verstorbenen über Ansprüche auf Hilfen für die Beerdigung informieren.

Unterstützung durch Sozialämter

Wenn kein Geld für eine Bestattung vorhanden ist, kann als letzte Möglichkeit das Sozialamt für die Kosten eines Begräbnisses aufkommen. Selbstverständlich werden in diesem Fall nur die Kosten für Begräbnisse der einfachsten Art voll übernommen. In diesem Fall kann ein Bestatter damit beauftragt werden, dass er sich für die Kostenerstattung des von ihm organisierten Begräbnisses an das Amt wendet - er wird sich bezüglich der Rechnung für seine Leistungen mit dem Amt auseinandersetzen. Wenn der Verstorbene überhaupt keine Angehörigen hinterlässt und auch sonst keine Finanzierungen des Begräbnisses möglich sind, muss das Ordnungsamt selbst die Bestattung anordnen und dafür aufkommen.

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