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Ruheforst-Bestattung

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Eine andere Möglichkeit zur herkömmlichen Bestattung stellt Ruheforst dar. Hier finden Bestattungen in umgebenen Waldgebieten statt. Dies ist manchmal eine würdevollere Form Abschied zu nehmen, da die Harmonie und die Ruhe des Waldes oftmals mehr Trost für die Familie und die Freunde spendet. In diesem Fall nennt man die Ruhestätte dann nicht Grab, sondern RuheBiotop. Wer diese Möglichkeit für sich selbst nutzen möchte kann sich bereits im Vorfeld informieren und sich einen Platz aussuchen, mit dem er sich bekannt machen kann.

Wichtige Informationen

In dem auserwählten Waldgebiet befinden sich einige RuheBiotope, von denen die Menschen, die sich gerne dort beerdigen lassen würden, eines davon auswählen dürfen. Die unterschiedlichen Biotope unterscheiden sich durch verschiedene Elemente, sodass man zwischen vielen verschiedenen Bäumen, Steine und Sträuchern auswählen kann. Das Recht kann für bis zu 99 Jahre erworben werden und es können bis zu 12 Menschen dort beigesetzt werden. Eine Trauerzeremonie kann stattfinden, ist jedoch kein Muss. Die Beerdigung kann also individuell stattfinden, wie man selbst oder die Angehörigen das wünschen. Auch eine namentliche Kennzeichnung kann bei Wusch erfolgen. Da die Ruhebiotope Teile des natürlichen Waldes sind brauchen sie keine Pflege. Schon zu Lebzeiten kann man seinen Platz zusammen mit dem Förster auswählen. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Die Waldführung mit dem Förster ist völlig kostenlos und außerdem kann man während der Führung noch offen stehende Fragen stellen.

Waldbau

Nicht in jedem Wald kann einen Bestattung stattfinden. Die Wälder müssen hinsichtlich der Lage, Bestandstruktur und Baumartenzusammensetzung hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Eine Voraussetzung ist beispielsweise, dass der Wald den internationalen Standards von FSC oder PEFC entsprechen.

Umbettung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Umbettung von einem Grab auf dem Friedhof in einen Ruheforst möglich. Auf jeden Fall muss der Friedhofsträger (in den meisten Fällen die Kommune) und die Ordnungsbehörde eine Genehmigung ausstellen. In den meisten Fällen wird eine solche Genehmigung erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Vor Ablauf der Ruhezeit (20 bis 30 Jahre) dürfen Verstorbene in der Regel nicht ausgegraben werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Leichen oder Urnen umgebettet werden. Gründe können beispielsweise sein, dass der Verstorbene in einem falschen Grab beigesetzt wurde oder dass den Angehörigen der Besuch der Grabstätte nicht mehr möglich ist. Aber auch wenn der Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden soll darf eine vorzeitige Ausgrabung stattfinden.

Da sich die Bestattungskultur noch im Wandel befindet und Familien nicht mehr so eng sind wie vor einigen Jahren, wird diese Alternative von vielen Menschen für gut befunden. Eine Grabpflege erfordert viel Zeit, was man sich bei einer Baumbestattung sparen kann. Außerdem werden keine laufenden Kosten anfallen. Gemeinden- und Friedhofsgebühren steigen immer mehr an, sodass sich einige Familien diese Kosten gar nicht mehr leisten können. Die Preise für Ruheforst variieren je nach Aufwand, jedoch ist nur eine einmalige Zahlung notwendig.

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