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Muslimische Bestattung

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Die Bestattungskultur in der islamischen Welt weist zahlreiche Parallelen zum Begräbniswesen in christlich und jüdisch geprägten Gesellschaften auf, ist aber auch von etlichen Unterschieden gekennzeichnet. Auffallend sind vor allem die im Detail genauen, die Gleichheit der Gläubigen vor Allah unbeachtet ihrer sozialen Stellung betonenden Vorgaben, die religiösen Muslimen nur wenig Raum für eine eigenständige Gestaltung der Bestattung erlauben. Dort, wo in Deutschland islamische Begräbnisriten mit christlichen Traditionen oder gesetzlichen Bestimmungen kollidieren, sehen sich die Hinterbliebenen in Deutschland verstorbener Muslime oft mit Problemen konfrontiert. Viele in Deutschland lebende Muslime lassen deshalb ihre Verstorbenen in deren Heimatländern bestatten. In den letzten Jahrzehnten ist aber durch die schrittweise Flexibilisierung von deutscher Rechtslage und Verwaltungspraxis in diesem Bereich sowie durch die Anlage von islamischen Bestattungsfeldern eine Entschärfung der Problematik zu beobachten.

Eintagesfrist und Waschung

Da beim Tod eines Muslims alle anderen Tätigkeiten ruhen müssen, soll der Leichnam möglichst nicht länger als ein Tag unbestattet bleiben. Der Bestattung geht eine von Gebeten begleitete rituelle Waschung des Leichnams mit Wasser oder Sand durch eine aufgrund ihrer verwandtschaftlichen Nähe oder ihrer besonderen Ehrbarkeit hervorgehobenen Person voraus. Männer werden von Männern, Frauen von Frauen gewaschen. In Abweichung von dieser Regel können Ehemänner auch ihre Ehefrauen und Ehefrauen ihre Männer waschen. Die Waschung findet vorzugsweise in einem zum Begräbnisfeld gehörenden, sakralen Waschraum statt.

Leichentuch

Nach der Waschung wird der Leichnam in ein den ganzen Körper bedeckendes Leichentuch aus weißem Leinenstoff gewickelt. Das mit Weihrauch behandelte Leichentuch soll bei Männern möglichst drei-, bei Frauen fünflagig sein.

Sargloses Erdbegräbnis und Ewige Ruhe

Der islamische Glaube sieht als einzige erlaubte Bestattungsart das Erdbegräbnis vor. Eine Kremierung ist ausdrücklich untersagt. Der Verstorbene wird ohne Sarg mit Blickrichtung nach Mekka in ein Grab in „jungfräulicher Erde“ in halb sitzender Stellung gelegt. Das heißt, in Erde, in der vorher noch nie ein Leichnam bestattet worden ist und die auch in Zukunft nie einer profanen Nutzung zugeführt werden darf. Dann werden die Knoten am Leichentuch gelöst und der Leichnam mit Steinen bedeckt. Dabei wird ein von einem Imam geleitetes, vorgeschriebenes Gebet gesprochen. Schließlich wird das Grab mit Erde aufgefüllt.

Bei der Bestattung sind die Anwesenden gehalten, sich mit emotionalen Traueräußerungen wie lautes Weinen zurückzuhalten, um so die Würde des Augenblicks, in dem der Verstorbene sich Allah nähert, nicht zu stören. Allerdings werden Trauerausbrüche allgemein als menschlich und vom Propheten toleriert angesehen.

Ewige Liegezeit und Grabpflege

Es gilt die Vorgabe einer „ewigen Liegezeit“, die aber in Deutschland wegen des Befristungsprinzip auf deutschen Friedhöfen zumeist nur symbolische Bedeutung hat. Die muslimischen Gräber sind in der Regel betont schlicht gehalten. Aufwendige Grabsteine oder als "heidnisch" verpönte Grabpflege sind bei den meisten islamischen Glaubensrichtungen unüblich.

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