Bestattungsvorsorge-Vertrag

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Viele Leute schließen mit einem Beerdigungsunternehmen einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Ein solcher Vertrag hat den Zweck, den Ablauf und die Art und Weise der eigenen Bestattung schon zu Lebzeiten festlegen zu können. Denn die Erben haben zwar eine Totenfürsorgepflicht, können einem geschlossenen Vertrag zur Bestattungsvorsorge allerdings nicht zuwider handeln.
Unter anderem kann man mit einem solchen Vertrag also bestimmen, welche Art von Bestattung man sich wünscht – ob es eine Erd- oder Feuerbestattung werden soll, ob der Sarg bzw. die Urne in einem bereits bestehenden Familiengrab oder für sich allein beigesetzt werden soll etc. Darüber hinaus kann man weitere Details festlegen, beispielsweise welche Kleidung man im Sarg tragen möchte oder mit welchen Blumen der Sarg geschmückt werden soll. So nimmt man den Angehörigen all diese Entscheidungen ab, was für diese in den meisten Fällen eine große Erleichterung darstellt. Schließlich bringen nicht alle Leute in ihrem Schmerz über den Tod eines nahestehenden Menschen die Kraft auf, sich kurz darauf um all die anfallenden Arbeiten und Entscheidungen zu kümmern. Zudem kann man so für sich selbst sicherstellen, dass man die Beerdigung erhält, für die man sich zu Lebzeiten entschieden hat. Denn leider hat nicht jeder das Glück, sich zu hundert Prozent auf seine Verwandten verlassen zu können. Wurde keine Bestattungsvorsorge getroffen, kommt es nicht selten vor, dass die Hinterbliebenen eine andere Bestattung veranlassen als die, die sich der Verstorbene gewünscht hatte – eine günstigere Variante, weil sie zu hohe Kosten scheuen.
Natürlich kann man auch in seinem Testament den Hinterbliebenen Anweisungen geben, wie die Bestattung durchzuführen ist. Dies ist jedoch nicht unbedingt sinnvoll, da das Testament oft erst nach der Beerdigung eröffnet wird.

Zumeist wird der Vertrag über die Bestattungsvorsorge beim Bestatter direkt abgeschlossen. Sofern man allerdings nicht auf einen bestimmten festgelegt ist, kann der Vertrag auch über eine Versicherung abgeschlossen werden. Diese kümmert sich häufig um die gesamte Organisation der Bestattung. Allerdings ist dies nicht unbedingt der Fall, weshalb man sich zuvor genau über das Leistungsspektrum informieren sollte. Auch Grabpflegeverträge mit Gärtnern können im Zuge der Vorsorge getroffen werden.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge um einen Werkvertrag, der logischerweise seine Gültigkeit über den Tod der einen Vertragspartei hinaus behält.
Unbedingt zu berücksichtigen ist in jedem Fall die Tatsache, dass vorab gezahlte Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden sollten. Falls das beauftragte Unternehmen insolvent gehen sollte und daher nicht mehr fähig ist, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen, ist das Geld wenigstens nicht verloren.
Ein weiterer Vorteil eines Bestattungsvorsorgevertrags ist, dass er nicht an eine Sterbegeldversicherung gebunden ist. Auch eine Treuhandeinlage ist nicht zwingend erforderlich. Außerdem muss derjenige, der den Vertrag abschließt, nicht für die vollständige Finanzierung der Bestattung sorgen. Es ist jedoch dennoch üblich, dass der Vorsorgende im Laufe seines Lebens Geld anspart zu dem Zweck, die Kosten für die Bestattung zu decken.

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